Beitragsordnung

Beitragsordnung als druckbare PDF Datei (Beiträge seit 01.07.2022): Beitragsordnung

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.05.2022 gelten seit 01.07.2022 folgende Mitgliedsbeiträge.

Mitgliedsbeiträge je Monat
für ordentliche Mitglieder gemäß §4 Absatz 2 der Vereinssatzung

GruppeBeitrag seit 01.07.2022
Einzelmitglieder30,- €
Paare 1)58,- €
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen, studieren oder anderweitig in erster Berufsausbildung stehen 2)21,50 €
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres16,50 €
Geschwister bis zum 18. Lebensjahr 1)13,50 €
Familienbeitrag (Eltern und deren eigene Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 1) 61,- €
Mitglieder, die am Formationstraining teilnehmen, unabhängig vom Alter42,- €
Mitglieder, die ausschließlich an Gymnastik teilnehmen 3)24,- €
Mitglieder, die ausschließlich am freien Training teilnehmen 3)17,- €
Mitglieder, die ausschließlich am Onlinetraining teilnehmen 3)11,- €

für außerordentliche Mitglieder gemäß §4 Absatz 3 der Vereinssatzung
5,50 EUR pro Monat

Zusatzbeiträge für einzelne Gruppen je ordentlichem Mitglied gemäß §14 Absatz 2 Buchstabe c) der Satzung

Ballett und Contemporary Dance10,- €

Zuschläge für die Teilnahme am Gruppentraining weiterer Sparten je ordentlichem Vereinsmitlied gemäß §14 (2) e) der Satzung

Spartenzuschlag je Sparte 4) für Mitglieder für Mitglieder ab dem vollendeten 18. für die Sparten:
Gesellschaftstanz, Turniersport, Disocofx, Gymnastik, Einzeltänze
5,- €
Spartenzuschlag fürOnlinetraining 5)2,50 €

Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder sind beitragsfrei
1) Voraussetzung: Gemeinsamer Beitragseinzug
2) einschl. Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilliges soziales Jahr. Nachweis bei Eintritt und/oder auf Anforderung durch den Vorstand zu erbringen
3) Eine Kombination mit Zusatzbeiträgen und/oder Zuschlägen ist ausgeschlossen
4) Es werden maximal zwei zusätzliche Sparten berechnet; Turniersport Std./Lat. gilt als eine Sparte.
5) Zusätzliche Nutzung des gesamten Online-Trainingsangebotes

Der Zusatzbeitrag wurde vom geschäftsführenden Vorstand gemäß §14 (2) d wurde vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen. Der Beitragseinzug für Formationsmitglieder erfolgt monatlich. Darüber hinaus ist von den Formationsmitgliedern eine jährliche Kostenumlage zu zahlen. Die Höhe wurde für die laufende Saison 2022/2023 mit 50 EUR pro Mitglied festgesetzt. Die Zahlung erfolgt im Juli oder mit Neubeitritt. Auf die zusätzliche Zahlung eines Aufnahmebeitrags wird für Formationsmitglieder verzichtet.

Arbeitsstunden

Im Zeitraum 01.07.-30.06. des Folgejahres sind von allen ordentlichen Mitgliedern, die am Stichtag 01.07. eines Jahres das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zwei Arbeitsstunden unentgeltlich für im Interesse des Vereins anfallende Tätigkeiten erbringen. Mitglieder, die am Stichtag an einem Gruppentraining Turniersport Standard oder Latein teilnehmen, müssen drei Arbeitsstunden leisten.
Für die Frage der Zugehörigkeit zu einer Gruppentrainingsgruppe Turniersport ist die Zuordnung in der Mitgliederverwaltung des Vereins ausschlaggebend. Im Zweifel entscheidet der geschäftsführende Vorstand über die Zuordnung.

Bei Nichterfüllung ist eine Ersatzleistung von 10 EUR pro nicht geleisteter Stunde an den Verein zu zahlen.


Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag. Sie wird mit der ersten Beitragszahlung fällig.

Weitere Details der Beitragsordnung:

  1. Der Monatsbeitrag und ggf. ein Zusatzbeitrag wird jeweils am ersten eines Quartals für das ge-
    samte Quartal fällig.
  2. Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise zu Beginn des ersten oder zweiten Quartalsmonats im
    SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Auf Antrag des Mitglieds kann der geschäfts-
    führende Vorstand eine andere Zahlungsweise genehmigen.
  3. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend die Änderungen der International Bank
    Account Number (IBAN) und des Bank Identifier Codes (BIC), den Wechsel des Bankinstituts,
    sowie die Änderung der persönlichen Anschrift mitzuteilen.
  4. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird
    der Verein dadurch durch Bankgebühren (z.B. Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren
    durch das Mitglied zu tragen.
  5. Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt, ab der zweiten und jeder weiteren Mahnung in
    einem Kalenderjahr von dem mit der Beitragszahlung säumigen Mitglied eine Mahn- und Bear-
    beitungsgebühr in Höhe von 10,00 zu verlangen. Das Mitglied ist in diesem Fall zur zusätz-
    lichen Zahlung der Mahngebühr verpflichtet.
  6. Im Übrigen ist der Verein berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mit-
    glied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und
    Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
  7. Der geschäftsführenden Vorstand wird ermächtigt einzelnen Mitgliedern auf deren Antrag hin,
    die bestehenden und künftigen Beitragspflichten zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen
    bzw. Änderungen bei Zahlungsturnus und Zahlungsweise zu genehmigen. Das Mitglied muss
    die Gründe für seinen Antrag glaubhaft darlegen und auf Verlangen nachweisen.
  8. Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 der Vereinssatzung ist der geschäftsführende Vorstand ermächtigt,
    Zusatzbeiträge für einzelne Gruppen sowie die Festlegung der Sparten zu beschließen. Diese
    werden sodann in der Beitragsordnung veröffentlicht.

Frankfurt am Main, 30.05.2022

Schwarz-Silber e. V.
Club zur Pflege des Tanzsports

Dieter Lachner           René Göhna
Vorsitzender                Kassenwart